Namen & Nachrichten 26. Januar 2012

Finanzmarkt-Stabilisierung

(aav) Der Bundestag hat heute gegen das Votum der Opposition den Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP für ein zweites Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung beschlossen. Damit wird der Finanzmarktstabilisierungsfonds für neue Anträge von Kreditinstituten geöffnet.

Das bisherige Modell der Übernahme von Garantien für auf Zweckgesellschaften ausgelagerte Wertpapiere wird erweitert, so dass es nicht nur auf strukturierte Wertpapiere angewendet werden kann. Für Stabilisierungsmaßnahmen werden der Garantierahmen auf 400 Mrd. Euro und die Kreditermächtigung auf 80 Mrd. Euro erhöht. Garantien können künftig grundsätzlich für fünf Jahre gewährt werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kann bis Ende 2012 anordnen, dass ein Institut über eine höhere Eigenmittelausstattung verfügen muss als sich aus bisherigen Vorgaben ergibt. Außerdem kann die BaFin von Banken verlangen, dass sie einen Plan vorlegen, wie eine höhere Eigenmittelausstattung erreicht werden kann. Und es werden einige Rahmenbedingungen des Finanzmarktstabilisierungsfonds präzisiert.

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