Namen & Nachrichten 02. Februar 2012

EU-Kommission untersagt Zusammenschluss von Deutsche Börse und NYSE Euronext

(aav) Die EU-Kommission hat am 01.02.2012 mitgeteilt, dass sie den angestrebten Zusammenschluss von Deutsche Börse AG und NYSE Euronext untersagt, weil sie diesen unter Zugrundelegung ihrer Marktabgrenzung im Bereich des Derivatehandels für wettbewerbsrechtlich unzulässig erachtet.

Die Deutsche Börse AG nimmt diese Entscheidung mit Enttäuschung zur Kenntnis. Dazu der Vorstand der Deutsche Börse AG: „Dies ist ein schwarzer Tag für Europa und seine zukünftige Wettbewerbsfähigkeit auf den weltweiten Finanzmärkten. Die Entscheidung der EU-Kommission basiert auf einer realitätsfremden verengten Marktdefinition, die der globalen Natur des Wettbewerbs im Derivatemarkt nicht gerecht wird. Zudem wird der außerbörsliche (OTC-) Derivatemarkt als der größte Teil des Marktes komplett ausgegrenzt. Wir halten die Entscheidung daher für falsch. Sie ist inkonsistent und steht im Widerspruch zu dem gleichzeitig von der Kommission verfolgten Ziel zur Ausweitung der Finanzmarktregulierung auf den OTC-Derivatemarkt. Die Entscheidung der EU-Kommission steht auch im Gegensatz zu der in den USA bereits im Jahr 2007 vorgenommenen Beurteilung des Derivatemarkts. Dort durften sich die beiden Chicagoer Unternehmen CME und CBOT zu der größten global agierenden Derivatebörse zusammenschließen.“

Reto Francioni, Vorstandsvorsitzender der Deutsche Börse AG, ergänzte: „Durch die Untersagung des Fusionsvorhabens wird die Schaffung einer in Europa beheimateten und global wettbewerbsfähigen Börsengruppe verhindert. Der fusionierte Börsenkonzern wäre der ideale Partner der europäischen Regulierungsbehörden gewesen, um die Verwirklichung standardisierter, transparenter und stabiler Märkte in Europa und weltweit zu unterstützen. Die Deutsche Börse ist gut gerüstet und hat genügend Kraft, um auch ohne die Fusion weiter zu wachsen und erfolgreich zu sein. Sie wird sich als Partner der Politik weiterhin für die Stabilität und Integrität von Märkten einsetzen. Für unser Wachstum haben wir mit dem verbindlichen Vertrag über den Erwerb von 100% der Anteile an Eurex bereits 2011 wichtige Weichen gestellt.

Der Vorstand hat dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats zugesichert, die gewünschte Kontinuität sicherzustellen und das Unternehmen auch vor dem Hintergrund der Untersagung durch die EU Kommission weiterzuentwickeln.

EU-Entscheidung im Gegensatz zur Zustimmung anderer Behörden

Die Entscheidung der EU-Kommission steht im Gegensatz zu der bereits erfolgten Zustimmung vieler anderer wichtiger Regulatoren: In Deutschland hatte bereits die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugestimmt, in Luxemburg die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF), in den USA das Committee on Foreign Investment in the United States (CFIUS) sowie das US-Justizministerium (DOJ) und die US-Börsenaufsicht SEC. Um die Genehmigung der EU-Kommission trotz der aus Sicht beider Unternehmen fehlerhaften Marktabgrenzung zu erlangen, hatten die Deutsche Börse AG und die NYSE Euronext überdies umfangreiche Zugeständnisse angeboten, soweit es wirtschaftlich vertretbar war. Die Aktionäre beider Gesellschaften hatten das Fusionsvorhaben mit überwältigender Mehrheit unterstützt.

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