Berufstätige Frauen durch „Rente mit 67“ gefordert
(aav) Die „Rente mit 67“ könnte die Kluft zwischen den Renteneinkünften von Frauen und Männern noch weiter vergrößern. Einerseits ist schon heute die Durchschnittsrente von Frauen mit 535 Euro nur etwa halb so hoch wie die der Männer (999 Euro). Andererseits gibt es zwischen Frauen und Männern gravierende Unterschiede bei den privaten Vorsorgemaßnahmen.
Laut einer Postbank-Untersuchung können 57% der Männer im Alter mit Geld aus einer privaten Vorsorge rechnen. Bei berufstätigen Frauen sind dies aber nur 46%.
Verschärft wird diese Entwicklung durch die seit diesem Monat geltende „Rente mit 67“. Wer 1964 oder später geboren wurde und ungeachtet der neuen Gesetzeslage plant, bereits mit 63 Jahren aufzuhören, muss deutlich höhere Abschläge bei der Rentenhöhe einkalkulieren. Denn für jedes Jahr des vorzeitigen Rentenstarts summiert sich der Abschlag auf 3,6%. Musste im genannten Beispiel ein Rentner bisher 7,2% Abschlag für einen Rentenbeginn mit 63 Jahren in Kauf nehmen, so sind dies künftig bereits 14,4% – und das durchgängig für die gesamte Rentenbezugszeit.
Hinzu kommt, dass bereits heute die berufstätigen Frauen das Verhältnis der Rente zum letzten Bruttogehalt deutlich zu hoch einschätzen. So vermuten sie das sogenannte Rentenniveau bei einem durchschnittlichen Einkommen und 45 Beitragsjahren bei 58%. Der tatsächliche Wert des Rentenniveaus liegt aktuell bei etwa 47%. Auch in folgenden Erhebungszahlen können sich solche Fehleinschätzungen widerspiegeln: 21% der Rentnerinnen in Deutschland bezeichnen ihre heutige finanzielle Situation bereits als „nicht ausreichend“ (Männer 19%).
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